Yuzu values, Inh. Babak Manssouri, Krefelder Straße 9, 10555 Berlin, kontakt@yuzu.de, Tel.: 030 / 394 99 33 Home AGB Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten des Unternehmens (nachfolgend ‘Yuzu values’ genannt) und des Auftraggebers und die Abwicklung der zwischen dem Auftraggeber und von Yuzu values geschlossenen Verträge. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Betreiberinformationen von Yuzu values:

Yuzu values
Inh. Babak Manssouri
Krefelder Strasse 9
10555 Berlin
Deutschland

Geschäftsführung: Babak Manssouri

Telefon: 030 / 394 99 33
eMail: kontakt@yuzu.de

Hier können Sie auch Beanstandungen vorbringen.

Steuernummer: 34 / 432 / 52283

§ 1 Leistungsumfang

1. Gegenstand von Yuzu values ist die Erstellung, Anpassung, Pflege und Vermarktung von Werbeflächen aller Art im Internet. Darüber hinaus wird die Produktion von CD-ROMs sowie sonstige Grafikdienstleistungen angeboten.

2. Yuzu values erbringt Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Yuzu values, wenn dies vereinbart ist. änderungs- und Erweiterungswünsche muss Yuzu values nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

3. Bei einer wesentlichen änderung der vertraglichen Pflichten von Yuzu values zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers kann Yuzu values dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Yuzu values schriftlich darauf hingewiesen hat.

4. Yuzu values ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 2 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von von Yuzu values im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt.

2. Für alle mit von Yuzu values abzuschliessenden, abgeschlossenen, erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen.

3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

4. Angebote von Yuzu values in Prospekten, Anzeigen usw. sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

5. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

6. Ein Vertrag zwischen Yuzu values und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder eMail seitens Yuzu values zustande.

§ 3 Rücktrittsrecht

1. Yuzu values behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen von Yuzu values entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft Yuzu values an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei Yuzu values bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann Yuzu values den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

§ 4 Kündigung

1. Bei Pflegeverträgen für regelmäßige und gleichbleibende Tätigkeiten, kann der Auftraggeber frühestens drei Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoss gegen § 15 - Nutzungsrechte - und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Yuzu values fristlos kündigen.

§ 5 Preise

1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von Yuzu values, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die Preise schliessen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Termine vor Ort, Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von Yuzu values einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Werktage nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

4. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge :

a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,

b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,

c) von Aufwand für Lizenzmanagement,

d) des Nichtvorlegens von Inhalten mittels durch Yuzu values bereitgestellter Formulare, wie in § 9, Abs. 4 beschrieben,

e) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie

f) ausserhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

5. Der vereinbarte Werklohn gilt nur, wenn alle benötigten Daten von dem Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung gestellt wird. Wird eine vereinbarte Frist um mehr als sieben Tage überschritten, wird ein Säumniszuschlag von 5% des vereinbarten Pauschalpreises fällig.

§ 6 Zahlungen

1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von Yuzu values angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Yuzu values die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegen stehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen, soweit Yuzu values nicht einen höheren Schaden nachweist.

4. Yuzu values ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

5. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft Yuzu values keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen Yuzu values.

§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2. Ist für die Leistung von Yuzu values die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

3. Bei Verzögerungen infolge von

a) Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,

b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Yuzu values nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

4. Soweit Yuzu values ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Yuzu values unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Yuzu values keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

5. Werden von dem Auftraggeber änderungen oder Ergänzungen beauftragt, so verlieren vereinbarte Lieferfristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 8 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (eMail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen an.

1. Die eMail muss den Namen und die eMail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

2. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

3. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene eMail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

4. Die Verbindlichkeit der eMail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Kommunikation per eMail dagegen bei einer Kündigung, bei Massnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

2. Der Auftraggeber stellt Yuzu values von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei Yuzu values entstehen können.

3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Alle notwendigen Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, sind in der verinbarten zeit und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich von Yuzu values Probleme bei der übermittlung auftreten.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Yuzu values bereitgestellten Formulare zur Kommunikation von Inhalten zu nutzen.

5. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

6. Wenn Yuzu values dies für erforderlich hält, stellt der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

7. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Yuzu values (z.B. einer Website) auftreten, wird der Auftraggeber Yuzu values unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, eMail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

8. Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und - pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Yuzu values Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Yuzu values kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an Yuzu values zu zahlen.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 10 Abnahme

1. Der Auftraggeber wird die Leistungen von Yuzu values unverzüglich abnehmen, sobald Yuzu values die Abnahmebereitschaft mitteilt.

2. Die Leistungen von Yuzu values gelten als abgenommen, wenn Yuzu values die Abnahmebereitschaft, unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung, mitgeteilt hat.

a) und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

b) oder der Auftraggeber die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Yuzu values damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von von Yuzu values erbrachten Leistungen beruht.

§ 11 Suchmaschinen

1. Yuzu values bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet- Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge.

2. Eine Garantie von Seiten Yuzu values' hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden. über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

3. Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.

5. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Betreiber der Suchmaschine eingeht. Der Auftraggeber autorisiert Yuzu values für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen.

§ 12 Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber von Yuzu values binnen fünf Werktagen nach der Ablieferung mittels eines an Yuzu values eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei von Yuzu values innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

2. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

4. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die ausserhalb des Verantwortungs-/ Einflussbereichs von Yuzu values liegen, oder wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von Yuzu values zu vertreten sind, hervorgerufen wird.

5. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist Yuzu values nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Yuzu values behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von Yuzu values trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

6. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 13 Haftung

1. Yuzu values haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Yuzu values nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Yuzu values.

3. In allen anderen Fällen haftet Yuzu values nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

4. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmassnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 14 Haftungsausschluss

1. Yuzu values haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

2. Yuzu values hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten von Yuzu values auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in von Yuzu values eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

3. Yuzu values haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 15 Nutzungsrechte

1. Yuzu values räumt dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt Yuzu values Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von von Yuzu values

2. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, Yuzu values über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

3. Yuzu values geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

4. Yuzu values nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur, insbesondere zeitlich, eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Yuzu values keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Yuzu values wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

5. Yuzu values kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

6. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Yuzu values vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber von Yuzu values zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Yuzu values über jede unrechtmässige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Yuzu values dabei zu unterstützen.

8. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Yuzu values z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Yuzu values unverzüglich darüber informieren.

§ 16 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

1. Der Auftraggeber räumt Yuzu values das Recht ein, das Logo von Yuzu values und ein Impressum in die Websites des Auftraggebers einzubinden und diese miteinander und der Website von Yuzu values zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

2. Yuzu values behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Auftraggebervorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 17 Copyright

1. Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet.

2. Alle Rechte behält sich Yuzu values vor.

§ 18 Datenschutz und Geheimhaltung

1. Yuzu values speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z. B. Adresse und Bankverbindung).

2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmassnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

4. Yuzu values weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Yuzu values (Berlin).

2. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

© 2007 Yuzu values

Stand März 2007